Lila054 Gina-Lisa, Brock und Dolly

Cover des Buches
In dieser Folge mussten wir mit einigen Unwegsamkeiten kämpfen, weswegen sie einerseits zusammengeschnipselt wirken könnte (denn das ist sie) und andererseits etwas veraltet (denn es lag eine volle Arbeitswoche dazwischen). Aber es ist brisant! Wichtige Themen! Viel Wut!

Die beiden Fälle Gina-Lisa Lohfink un Brock Turner brennen uns gewissermaßen unter den Nägeln – auch noch einige Tage, nachdem beim ersten Versuch, die Sendung aufzunehmen, Katrins Rechner einfach mittendrin den Geist aufgab. Die beiden Fälle zeigen, dass die sogenannte „Rape Culture“ kein Hirngespinst von Feministinnen ist, sondern eine reale Problematik vieler sozialer Milieus, in denen beispielsweise die Karriere eines Schwimmers mehr zählt, als eine Gewalttat zu bestrafen oder in denen „Sex-Sternchen“ oder „Doppel-D-Blondinen“ weniger geglaubt wird, denn sie haben ja eine „nicht gerade unschuldige“ Vergangenheit…

Der zweite Teil der Sendung, der aber vor dem ersten Teil aufgenommen wurde (ja, verwirrend – aber eigentlich auch ein bisschen egal), dreht sich dann um Sexismus im Fußball, um Kinder- und Jugendbücher und ihre Gender-Dimension und endet mit einem Buchtipp, der uns Frauen noch einmal nahelegt, uns über unsere Altersvorsorge ein paar mehr Gedanken zu machen…

Bitte entschuldigt das Chaos und die Verzögerung (vergangene Woche lag zu viel Arbeit auf dem Schreibtisch) und das nächste Mal dann hoffentlich wieder in gewohnter und schneller Taktung.

Viel Spaß beim Hören 🙂

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Barbara Streidl
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Katrin Rönicke
Intro: CC-BY-NC-ND ProleteR “April Showers” http://proleter.bandcamp.com/

Links und Hintergründe

Die Fälle Brock Turner und Gina-Lisa Lohfink

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Sexismus und Fußball

Kinder und Jugendbücher

Buchtipp für Große

40 thoughts on “Lila054 Gina-Lisa, Brock und Dolly”

  1. Charlotte und ich haben im letzten Bravo-Podcast (http://www.abendbrot-podcast.de/2016/05/abendbrot-015-die-jugend-hoert-schlager-vielleicht/) auch über Bücher von Enid Blyton geredet, mit ähnlichem Ergebnis. Ich habe die Dolly-Bücher auch als Kind verschlungen und geliebt und vor ein paar Jahren noch mal gelesen und war ziemlich entsetzt, wie schlimm da manche Geschichten sind. Das Grundprinzip ist da anscheinend: Wer sich nicht anpasst, der wird gemobbt.

    Fünf Freunde war nichts für mich, weil ich mich als Mädchen da falsch repräsentiert fühlte. Es gibt zwar zwei Mädchen, aber die eine ist eine Heulsuse und die andere will lieber ein Junge sein. Das empfand ich damals schon irgendwie als falsche Botschaft.

    Dafür habe ich „Geheimnis um..“ gelesen, obwohl die vermutlich in der Hinsicht auch nicht viel besser waren.

    Die Dolly-Bände 7 bis 18 sind übrigens nicht mehr ganz so schlimm, eben weil sie dann von deutschen AutorInnen geschrieben wurden. Es kommt ein bisschen mehr deutsche Hausfrauen-Trutschigkeit der Fünfziger und Sechziger Jahre rüber (ohne zu wissen, wann die geschrieben wurden), aber es wird insgesamt angenehmer.

  2. Hallo,
    in der LagederNation wurde besprochen, dass im Fall Gina Lisa bei einer Hausdurchsuchung mehrere Stunden Videomaterial sichergestellt wurde und dieses von einem vom Gericht bestellen Sachverständigen gesichtet und bewertet wurde. Aufgrund dessen kam es zu einem Freispruch der Angeklagten. Demnach finde ich es bedenklich, die beiden Herren als Vergewaltiger zu titulieren und kann mir vorstellen dass eine solche Aussage justiziabel sein könnte

    1. hallo, da ich gestern geschnitten habe, habe ich die Sendung noch gut im Ohr und bin mir sicher, dass wir die beiden nicht so bezeichnet haben. die Aussage, auf die du dich beziehst, galt Brock Turner, der verurteilt ist und dennoch stets als Schwimmer bezeichnet wird.

    1. Das verstehe ich auch so. Im Video liegt sie wirklich wie ein nasser Sack und sagt mehrmals „Hör auf“.

      (Ich hätte nicht Katrins Erwähnung folgen sollen, dass die Videos leicht zu finden sind. Mir ist jetzt richtig körperlich übel und psychisch stresst mich das doch sehr arg, also viel viel schlimmer als ich vorher gedacht hätte.)

  3. Trotz technischer Probleme eine gute Sendung.
    Das Argument „mehr Falschanzeigen bei Verschärfung des Sexualstrafrechts“ richtig pervers finde (und das wird auch selten thematisiert): Diese Aussage impliziert das misogyne Verständnis, dass Frauen Sex nur als Manipulationsmittel benutzen und wenn es nicht so läuft wie sie wollen, „rächen“ sie sich mit einer Anzeige. Und das einzige was sie derzeit davon abhält, es im großen Stile zu tun, ist das aktuelle Strafrecht. Was vollkommener Unsinn ist.
    Das es umgekehrt auch für Männer besser wäre, wenn das Strafrecht endlich geändert würde, fällt dabei auch hinten runter. Ist ja nicht so, dass Männer nicht auch Opfer von sexualisierter Gewalt werden können, auch wenn es sehr viel seltener vorkommt.

  4. Erstmal Danke an euch: Durch euch bin ich auf eine von Fionas Seiten gestoßen und darüber wiederum auf ein tolles Projekt, bei dem ich mitmachen kann.

    Ich habe mir die Seite der !!! mal kurz angesehen und sie war vom Design her ziemlich schrecklich. Besonders fällt auf, das die drei Mädchen die dargestellt werden sich kaum unterscheiden (vom Körperbau her) bei den drei ??? war aber beispielsweise Justus immer der Dicke, wenn ich mich nicht irre und trotzdem derjenige der besonders viel drauf hatte.

    Bei den !!! scheint es das auf dem ersten Blick nicht zu geben und gerade dort wäre es doch toll, wenn die drei Protagonistinnen möglichst verschieden sind.

    …..
    In der Sache mit Gina Lisa bleibt doch eines eindeutig: Selbst wenn die beiden Männer die Frau nicht vergewaltigt haben, bleibt das was sie getan haben abstoßend und wirft ein unendlich schlechtes Bild auf diese Personen, trotzdem habe ich das Gefühl, als wolle man an vielen Stellen im Web darstellen das es sich um zwei Unschuldslämmer handelt, die einen Ruf zu verlieren haben.

    Allein mit der Erstellung und Verbreitung des Videos haben sie aber deutlich gezeigt, wie weit es mit ihrem Charakter her ist.

    Der Fall mit Brock ist zu tiefst beunruhigend. Die 20 Minuten haben tatsächlich ein Leben ruiniert und zwar das der Frau, die Brock vergewaltigt hat. Die Karriere des Schwimmers ist das mindesteste, was damit beendet sein sollte.
    …..

  5. Ich habe auch erst Darstellungen des US-Falls gelesen, in denen als Tatsache dargestellt wurde, dass der junge Mann sich über eine bewusstlose Frau hergemacht habe, was natürlich abstoßend ist.
    Später bin ich dann auf dieses a Video (20 min.) einer notorischen Feminismuskritikerin gestoßen, die es anders darstellt. Von KO-Tropfen ist keine Rede. Vielmehr habe die junge Frau nach 6 Whisky-Sauer 2,2 Promille Alkohol gehabt, der Mann 1,7. 20 Minuten vor dem Aufscheuchen seien die beiden noch zusammen tanzend auf der Party gesehen worden.
    Es wäre demnach möglich, dass beide einvernehmlich zu Petting und mehr rausgegangen wären, und die Frau während der Aktivitäten aufgrund ihres Vollrausches eingeschlafen sei, während es der Mann, aufgrund seines Vollrausches, nicht bemerkte. Es müsste dann ziemliches Pech sein, dass, bevor er es bemerkt hätte, die beiden überrascht wurden.

    Ich war nicht dabei, ich habe auch nicht alle zugänglichen Quellen gelesen, aber bei mir hat es Zweifel genährt.

    Da der Mann nicht die Presseartikel schreibt kann ihm auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass diese seine Schwimmerqualitäten preisen. Das habt Ihr auch nicht getan, aber dass die Presse solche Halbprominenz aufgreift ist typisch für Medienarbeit und m.E. nicht daran gebunden, dass die Figur ein Mann ist, und der Täter. Wenn es als Argument gebracht wird, ihn milde zu beurteilen, lehne ich das auch ab.

    Ich war allerdings auch schon volltrunken mit einer Freundin, die ebenfalls schwer berauscht war, im Bett, und sie ist beim Vorspiel eingeschlafen. Ich habe dann natürlich enttäuscht aufgehört, denn das bringt ja nichts. Ich bin dann auch selbst rasch weggeratzt. Wir kannten uns allerdings schon lange und sie fragte mich am nächsten Morgen nicht, wer ich sei und wie sie in ihre Wohnung gekommen sei. 🙂

    Beim Gina-Lisa-Fall bin ich auch nur zum Teil bei Euch. Ja – so ein Video hochzuladen ist schäbig und ihre Arbeit im Sexgewerbe ist kein Freibrief für Jedermann sich gratis zu holen, was er im Video gesehen hat. Es darf auch nicht strafmildernd sein. Nur, wie Matthias schon angedeutet hat, ist die Faktenlage hier auch sehr umstritten. Auch hier sind m.W. KO-Tropfen nicht nachgewiesen worden. Ob das ein Sachverständiger im Video erkennen könnte, zumindest so weit, um zu sagen „wahrscheinlich“ weiß ich nicht. Hier ist die Darstellung aus anderer Sicht.

    Nein heißt nein ist eine prima Losung, als Umgangsform. Im Strafrecht nützt sie wohl selten was, weil es in den meisten Fällen keine Zeugen gibt, und dann Aussage gegen Aussage steht.

    P.S.: Bei Punkt 4 der Kinder- u. Jugendbücher ist ein Tippfehler, Astred statt Astrid.

    1. nun, ich denke, der Fall Brock Turner ist auch aufgrund unterschiedlicher Aussagen Turners ganz anders und eigentlich leichter zu bewerten, als der Fall Lohfink.
      Er hat direkt nach der Tat völlig andere Dinge ausgesagt, als ein Jahr später… das ist, denke ich, zusammen mit den Beweisen, die in der Klinik aufgenommen wurden und mit den Aussagen der Schweden belastend und rechtfertigt eine Festlegung auf: schuldig. aber Juristin bin ich keine. deswegen: meine bescheidene Meinung nach intensivem Einlesen in alles, was zur Verfügung steht.

      Gina-Lisa Lohfinks vermeintliche Vergewaltiger freizusprechen halte ich für nachvollziehbar – ich meine, das habe ich in der Sendung auch gesagt (könnte aber auch in der Wochendämmerung gewesen sein) – wir sprechen hier allerdings darüber, dass sie nun wegen Falschbeschuldigung belangt werden soll. wo man sich wirklich fragt: wieso?!! ich bin auf die Fortsetzung des Prozesses am Montag sehr gespannt.

      1. Danke für diese Folge – ihr habt den ganzen Themenkomplex sexualisierte Gewalt in Recht gut beleuchtet und mir sehr aus der Seele gesprochen. Ich glaube auch, dass bei der Polizei und im Justizsystem viele gewissenhafte Menschen mit guten Intentionen arbeiten, die aktuelle Rechtslage es ihnen aber schwierig macht, sexuelle Übergriffe effektiv zu verfolgen. Katrin, danke, dass du dargelegt hast, dass wegen des Grundsatz der Unschuldsvermutung, der nie zur Debatte stand, die Panikmache aus machen Ecken zu den jetzt geplanten Gesetzesänderungen nicht gerechtfertigt ist.

        Ich habe mal ein bisschen recherchiert, wie es sich mit der Falschbeschuldigung so verhält, und folgende Aussage gefunden:

        „Verboten ist die Behauptung von objektiv falschen Tatsachen, in Kenntnis der Unrichtigkeit. Hieraus folgt, dass die Frage nach der Richtigkeit der Behauptung nicht offen bleiben darf; eine falsche Verdächtigung liegt nicht vor, wenn das Verfahren gegen den Verdächtigten alleine aus Mangel an Beweisen eingestellt wird oder dieser von dem Vorwurf lediglich infolge des Rechtsgrundsatzes “im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen wird. “ (http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte/falsche-verdaechtigung-164-stgb/)

        Ich habe den Fall von Frau Lohfink nicht näher verfolgt (nicht aus Desinteresse, aber aus Selbstschutz), aber auch für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, warum ein Strafbefehl wegen Falschaussage hier überhaupt in Frage kommen soll. Vielleicht gibt es ja unter den Hörer_innen Jurist_innen, die sich dazu äußern könnten.

        1. Liebe Juli,
          danke für deine Recherche! genau so ist auch mein Wissensstand. wir müssen nun abwarten, ob der Montag, wenn das Verfahren weitergeht, ein paar Antworten liefern kann. vielleicht hat die Staatsanwältin Beweise, die wir nicht kennen ¯\_(ツ)_/¯
          aber es ist sehr sehr ungewöhnlich und ein großer Teil der Wut in mir rührt daher.

    2. Wenn beim Vorspiel ein Mensch bewusstlos wird oder einschläft, dann gebietet es sich SELBSTVERSTÄNDLICH, dass der Sexpartner nicht mit dem Sex weiter macht. Nicht weil es „nichts bringt“ (was eigentlich?), sondern weil ein bewusstloser oder schlafender Mensch keine Zustimmung geben kann, selbst wenn er oder sie vorher noch zugestimmt hat. Ich persönlich finde es dabei für die Frage wie auf das Einschlafen zu reagieren sei, zu 100% irrelevant, ob der Grund für den Bewusstseinsverlust Alkohol oder KO Tropfen waren.
      .

      1. @SV: Für Sie mag das in erster Linie eine Frage der Etiquette sein, also was sich SELBSTVERSTÄNDLICH gebietet.

        Für mich ist Sex mit einem Partner ein Vergnügen, das man sich gegenseitig bereitet, und wenn der Partner einschläft, was, je nach Sexualpraktik und Stellung auch einen Moment dauern kann, bis man es mitbekommt, dann bringe ich dem Partner kein Vergnügen mehr und er mir auch nicht. Ich kann dann auch eine Melone nehmen.

  6. Die Kritik im Fall Gina Lisa muss man, glaube ich, und das habt ihr ja auch gemacht, in zwei Teile aufteilen.

    1. Die Medienberichterstattung/die gesellschaftliche Wahrnehmung:
    Alles, was ihr dazu gesagt habt, stimmt. Die ist vorverurteilend, verharmlosend, unerträglich.

    2. Das juristische Verfahren/der Prozess
    Soweit ich das verstanden habe, hat das Gericht, das im Video zu hörende „Nein/Hör auf“ auf das Mitfilmen interpretiert (und nicht auf die spezielle Sexpraktik). Und entsprechend wurden die Täter dann auch verurteilt. Wegen Verbreitung des Videos.
    Hätte das Gericht das „Nein“ auf den Akt bezogen, wäre es Vergewaltigung gewesen. (Ich hab das Video nicht angeschaut und beziehe mein Wissen aus der letzten „Lage der Nation“-Folge: http://www.kuechenstud.io/lagedernation/2016/06/19/ldn015-banarenrepublik-berlin-brexit-gina-lisa/#comment-695)

    Sollte das so sein, dann bringt da leider auch ein „Nein heißt Nein“ gar nichts, da es ja scheinbar selbst bei einem Videobeweis noch Interpretationsspielraum für das Gericht gibt.

    In der hr2 der Tag – Folge (http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp?rubrik=14224&key=standard_podcasting_derTag&mediakey=podcast/derTag/derTag_20160615_69219872&type=a) sagt, soweit ich mich erinnere, eine Juristin auch, daß das eigentliche Problem ist, dass Deutschland noch immer nicht diese Istanbuler-Konvention ratifiziert hat. Weil diese den Gerichten im Prinzip schon die „Nein heißt Nein“-Logik vorgeben würden und daß das eigentliche Problem sei, bei den Gerichten und Staatsanwälten ein neues Bewusstsein und mehr Sensibilität für das Thema zu schaffen. Wenn aber andererseits Barbara von ihrem Symposium mit dem Richter und den Polizisten erzählt, scheinen die ja durchaus schon sensibilisiert und motiviert zu sein.

    Wenn man das stern-Portrait liest (http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink–portraet-einer-kaempferin-6904096.html) finde ich es auch unerträglich, daß Gina-Lisa jetzt auch noch (vielleicht) wegen Falschaussage verurteilt wird.

    Ich denke, daß neue „Nein heißt Nein“-Gesetzt ist bestimmt eine notwendige Anpassung und gibt betroffenen Frauen mehr Rechte, es wird aber vor Gericht im Fall von sexuellen Übergriffen immer wieder so sein, daß im Zweifelsfall, wenn es keine eindeutigen Beweise gibt, für den oder die Angeklagten entschieden wird. Auch wenn das dann oft schwer verständlich und unerträglich ist.

  7. Wegen der Enid Blyton-Bücher:
    Meine Tochter ist quasi 5-Freunde-hörspielabhängig. Da find ich ja einerseits ganz gut, dass es George gibt, die eher mädchenuntypisch agiert (andererseits natürlich: Anne als ängstliches Klischéemädchen)

    1. Das Problem ist aber: Warum ist es gut, wenn Mädchen mädchenuntypisch agieren? Bzw. was ist mädchenuntypisch?

      Ich habe es ja oben schon erwähnt, Mit den Fünf Freunden konnte ich als Mädchen nichts anfangen, weil Mädchensein an sich als problematisch dargestellt wurde, entweder man war zu ängstlich oder aber, man hat sich komplett wie ein Junge verhalten (und wollte eigentlich auch einer sein), dann war es okay. Als ganz normales Mädchen konnte ich mich da in keiner Figur wiedergefunden und habe ich mich (vermutlich nicht so bewusst, wie ich das jetzt einordnen kann) als Mädchen irgendwie auch herabgewertet gefühlt.

      In der Hinsicht sind die Internatsbücher immerhin vielseitiger, weil es ja reine Mädchengruppen sind und da dann auch alle Facetten des Mädchenseins dargestellt werden können, auch wenn es im Detail dann auch oft sehr problematisch ist.

    2. … ach, so mies sind die 5 Freunde nicht. Ich habe die auch geliebt – und sieh, was ich jetzt bin! Ich wollte ein bisschen sein wie Anne (lange Haaren haben!), aber auch ein bisschen wie George (mutig sein)!

      1. Ich meine auch nur, dass dem Mädchenbild damit nicht geholfen ist, wenn eher zwei Extreme gezeigt werden und eine Aussage überspitzt formuliert ist: „Mädchen sind dann am besten, wenn sie wie Jungen sind“. Ansonsten kann ich über die Bücher gar nicht so viel sagen, eben weil ich wenig damit anfangen konnte.

        Eventuell war ich auch einfach nur angepisst, weil jemand mit meinem Namen nicht gut wegkam. 🙂

        1. Nix gegen Anne!
          Finde es prinzipiell nur gut, wenn es mehr Typ-Alternativen in ner Erzählung gibt. Klar sind George und Anne beides Klischees. Aber das sind die meisten Jungs in den (alten) Jugendbücher (TKKG, ???, 5 Freunde) ja auch (der Schlaue, der Dicke, der Sportliche etc.).
          Ich fand das als Kind auch alles toll und aus mir ist ja trotzdem was geworden. So wirds bei unseren Kindern auch wieder sein.

  8. Hallo,

    extrem schwierige Themen die ihr disktuiert und bravo das ihr das trotz aller (bereichtigten) Wut gut hinkriegt.

    Das man Video-Aufnahmen auch interpretieren muss, erscheint mir absolut nachvollziehbar. Gerade wo ihr auf den Sinn von Safe-Words im BDSM eingegangen seid. Das macht für mich auch das nein-meint-nein auch wieder schwierig. Klingt natürlich einleuchtend, einfach und klar. Ist aber in der Praxis zB im Rollenspielbereich nicht mehr so einfach und klar.

    Das hier fand ich ebenfalls interessant:

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-vergewaltigung-taeter-opfer-fischer-im-recht

    Eine schwierige Thematik aber ich würde mir trotzdem wünschen das ihr da dran bleibt und „uns“ an euern Gedanken weiterhin teilhaben lasst.

    VG
    Marek

      1. Ja, Fischers Texte sind polemisch, der letzte sogar zu polemisch. Sie sind auch zu lang und mäandern zwischen hier und dort, sodass die Aussage oft auf der Strecke bleibt.
        Aber, und das muss ich ihm lassen, in seinem Fachgebiet argumentiert er (für mich) in erdrückenden Schärfe und Klarheit, und diese Argumente bleiben bestehen, egal wer sie bringt oder wie er sie einrahmt.
        Und auch wenn hier schon genug von ihm verlinkt ist, habe ich die Kernaussage (im Bezug auf Nein-heißt-Nein) hier nochmal auf’s wesentliche gekürzt eingefügt. Und auf Basis dieser Argumentation würde ich auch gerne mehr Diskurs wahrnehmen, der hier verlinkte Blog-Eintrag tat dies leider kaum.

        „Das Entscheidende ist hier natürlich die beiläufige Formulierung: „Sie weint, aber sie wehrt sich nicht, aus welchem Grund auch immer“; […]. Um diese kleine Formulierung rankt sich ein ganzer Urwald aus Unergründlichkeiten.
        Denn es verhält nun einmal so, dass dieses „warum auch immer“ auf jeden Fall und auf jeden Fall auch weiterhin von ganz entscheidender Bedeutung ist und sein wird […]. Denn ausgerechnet auf das „Warum auch immer“ kommt es leider gerade an – jedenfalls solange wir noch über ein (Straf)Recht sprechen, das den Menschenrechten, der Wahrheit und der Fairness verpflichtet ist.

        Welche „Warum auch immer“ fallen uns ein? Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar.

        Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes „Nein“ oder der Formulierung „Ich will nicht“ irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug. Handelt es sich um eine „offene“, ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das „Tatopfer“ fragen müssen (!), warum es einerseits „nein“ gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes „Nein“ ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das „Nein“ oder „Hör‘ auf“ ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.

        Was denn sonst? Es gilt doch für das „Nein“ (ebenso wie für das „Ja“) im Zusammenhang mit sexueller Betätigung nichts anderes als im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung, mit allen anderen Einwilligungen oder Zustimmungen. Meint jemand ernsthaft, die Fragen der Freiwilligkeit, des Wollens oder Nichtwollens, der Ambivalenz oder des Nicht-So-Wollens, der Abhängigkeiten und Zwiespältigkeiten, der Fehldeutungen und Umdeutungen, ließen sich durch eine Beweiserhebung darüber erledigen, ob das Wort „Nein“ in der Geschichte vorkommt oder nicht?“

        Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-vergewaltigung-taeter-opfer-fischer-im-recht/komplettansicht

        1. mein Gott: wenn Aussage gehen Aussage steht, bleibt es im Zweifel bei „für den Angeklagten“.
          ich habe ernsthafte kognitive Probleme, nachzuvollziehen, wie man angesichts dieser Tatsache dagegen sein kann, die genannten Fälle in Zukunft zu vermeiden, bei denen überdeutlich klar ist (weil die Beweislage ausnahmsweise mal klar ist), dass die Betroffene es defintiv nicht wollte o_O

          1. Liebe Katrin,

            ich bin weit davon entfernt ein Masku etc. zu sein aber „im Zweifel für den Angeklagten“ ist einfach schon aktuell kein geltendes Recht:

            „Der frühere Hanser-Verleger unterliegt offenbar dem verbreiteten Missverständnis, in der Konstellation Aussage gegen Aussage müsse das Gericht freisprechen. Enzensberger weiß es besser: „Man muss in Fällen, bei denen Aussage gegen Aussage steht, die Glaubwürdigkeit der Anklägerin prüfen.“ “

            Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/siegfried-mauser-legt-berufung-gegen-amtsgericht-urteil-ein-14260503.html

            Ich bin gerade über diesen „Fall“ in der aktuellen Zeit gestoßen (Artikel leider noch nicht online) §Schlafzimmer als gefährlicher Ort“.

            Persönlich finde ich es sogar richtig das Glaubwürdigkeit eine entsprechende Rolle spielt. Ansonsten wäre ich ja sobald ich mit jemandem allein bin immer sicher das „Aussage gegen Aussage“ immer für mich zählt.

            Mir geht’s hier nur darum das deine Einschätzung in dem Kommentar halt nicht wirklich die aktuelle Situation darstellt.

            Grüße
            Marek

        2. ich kann dieser Argumentation nicht folgen, weil ich nicht verstehe, wie man dermaßen auf etwas beharren kann, das schon viel Schaden angerichtet hat. mit der Aussicht auf eine Regelung, die durch die Unschuldsvermutung keinen Schaden anrichten kann o_O

          1. @Katrin: Das Recht ist nunmal im ständigen Konflikt zwischen der Einzelgerechtigkeit und der Kongruenz beziehungsweise Vorherhesehbarkeit des Rechts als Gesamtsystem.

            Man muss nicht mit der Wortwahl Fischer übereinstimmen (man sollte sogar nicht), aber im Kern der Sache hat er Recht.

            Wenn sich jemand als „Opferanwältin“ bezeichnet, dann hat diese Person ein fundamental falsches Verständnis von unserem Rechtssystem, denn eben erst im Verlaufe des Prozesses wird überhaupt erst bestimmt, ob jemand Opfer ist oder nicht. Diese Einstellung geht komplett konträr zu unserem Rechtsverständnis als ganzes System.

            Und wenn solche Leute an Gesetzesentwürfen mitarbeiten, dann kann nichts gutes dabei rumkommen, weil handwerklich mangelhaft.

    1. Hab noch mal ausführlicher über Fischer reflektiert. Und er nervt mich immer mehr.

      Er hat wahrscheinlich juristisch in vielen Kolumnen (ich hab nicht viele bis ganz zum Ende durchgehalten) Punkte, die es Wert wären fachlich diskutiert zu werden und die ich als Laie auch gerne erklärt bekommen will. Und dann verpackt er alles dermaßen beleidigend (in diesem Fall besonders beleidigend), polemisch, besserwisserisch von oben herab, daß er sich damit selbst diskreditiert. Wieso kann er nicht einfach sachlich bleiben? Dann wäre alles auch nur 1/3 so lang und ich würd’s mir ganz durchlesen.

    1. Danke für den link, ein schöner Kommentar.

      Fischers, der natürliche Held der Maskus. Sein neuer Text ist schlichtweg frauenfeindlich. Ein Mann, der so herabsetzend und pauschalisierend über Frauen spricht wie er, kann kaum als Referenz für das Thema gelten, zumindest nicht im feministischen Diskurs.

      1. Danke für den Link – exakt genau so ging es mir beim (Teil-)lesen dieses – man muss schon sagen – Machwerks von Herrn Fischer auch. Ich wäre ja sogar bereit, sich mit seinen Argumenten auseinanderzusetzen, sollte er tatsächlich irgendwo welche haben (so weit bin ich beim Lesen nicht gekommen), aber nicht in dieser Form.

  9. Moin,

    das Anklagen gegen Personen wegen falscher Verdächtigung nachdem der/die von ihnen benannte Täter_innen freigesprochen wurden ist nicht ungewöhnlich. Meistens waren die Beschuldigten (bzw. Opfer der Falschbezichtigung) dann aber Polizist_innen, denen vorgeworfen wurde auf Demos Leute unrechtmässig zu
    verprügeln.

    Das Argument „Prostituierte kann man nicht vergewaltigen“ weil es deren Beruf ist Sex zu haben habe ich auch schonmal gehört, mit derselben Logik ist Bankraub legal weil es ja der Job vom Kassierer ist den Leuten Geld auszuhändigen. Das verstehen die Leute leider eher als eine Auseinandersetzung mit dem „Argument“.

    LG Dennis

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