Gewalt und Morddrohungen trotz fünf Jahre Istanbul-Konvention? – mit Sonja Howard

Erst seit Februar 2023 gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland vorbehaltlos – mit allen Artikeln. Aber: Wie gut wirkt dieser Schutzschild? Wo versagt er und was bedeutet das konkret? Lena und Laura schauen auf die Lücke zwischen Theorie und Praxis in Deutschland.

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Wie gut funktioniert die Istandbul-Konvention?

Seit dem 1. Februar 2018 gilt die Istanbul Konvention in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes. Doch erst seit Februar 2023 gilt sie vorbehaltlos – mit allen Artikeln. Die Regierung hat ihre Vorbehalte gegenüber Artikel 44 und 59 nicht verlängert.

Offiziell heißt das Gesetz “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”. Gedacht ist es wie ein Schutzschild für Frauen (und ihre Kinder) vor Gewalt. Aber: Wie gut wirkt dieser Schutzschild?

Während auf dem Papier alles soweit gut aussieht, gibt es bei der Umsetzung erhebliche Mängel. Darauf weist u.a. der Deutsche Juristinnenbund seit Jahren hin.

Morddrohungen und Gewalt

Gemeinsam mit der Kinderschutzexpertin Sonja Howard schauen wir auf ein erschreckendes Fallbeispiel am Oberlandesgericht Braunschweig: In diesem Beispiel überlebte eine Mutter häusliche Gewalt durch ihren Partner, den Vater ihres Sohnes. Es gab Morddrohungen und ein Hausverbot im Kindergarten. Die Frau erwirkte ein Kontakt- und Näherungsverbot des Vaters. Und trotzdem entschied das OLG Braunschweig auf Antrag des Vaters: Das Kind wird gegen seinen Willen aus der Schule heraus 80 Kilometer zum Vater umplatziert – und damit von einen Tag auf den anderen von der Hauptbezugsperson getrennt. Seitdem ist das Kind verhaltensauffällig und gilt als unbeschulbar.

Dabei könnten Fälle wie dieser relativ leicht verhindert und Frauen sowie ihre Kinder vor Gewalt geschützt werden. Wenn der politische Wille da wäre und die Istanbul Konvention vollumfänglich umgesetzt würde.

Shownotes

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