Sexarbeit in gut? Feministische Perspektiven zwischen Solidarität und Selbstbestimmung – mit Mithu Sanyal und Kristina Marlen (Sexindustrie 2/2)

Wie sieht feministische Sexarbeit aus? Im zweiten Teil der Doppelfolge zur Sexindustrie (2/2) widmen sich Laura Lucas und Lena Sindermann der Sexarbeit und Prostitution und stellen fest: Diese Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten.

Zu Gast sind Kristina Marlen, selbstständige Sexarbeiterin aus Berlin und Mithu Sanyal, die sich als Autorin, Journalistin und Kulturwissenschaftlerin schon lange mit der Branche beschäftigt. Gemeinsam beleuchten sie die Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit, das Verhältnis zwischen Kund*innen und Sexarbeitenden oder auch die Frage nach der Freiwilligkeit in diesem hart umstrittenen Beruf.

Kann Sexarbeit im Patriarchat wirklich freiwillig und selbstbestimmt sein? Und was bedeutet Freiwilligkeit im Kapitalismus überhaupt? Müssen Sexarbeiter*innen in ihrem Beruf wirklich die ganz große Leidenschaft finden? Oder können wir die Sexarbeit wie jeden anderen Beruf bewerten, der uns in erster Linie die Miete bezahlen soll?

Es wird diesmal also wieder sehr komplex, aber: am Ende der Folge bringen Laura und Lena ein bisschen Licht ins Dunkle und finden: Sexarbeit KANN feministisch sein, im besten Fall wäre sie das natürlich immer.

Shownotes:

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One thought on “Sexarbeit in gut? Feministische Perspektiven zwischen Solidarität und Selbstbestimmung – mit Mithu Sanyal und Kristina Marlen (Sexindustrie 2/2)”

  1. Hallo,
    ich habe eure Folge zu Sexarbeit gerade gehört und mich sehr gefreut über die sehr differenzierte Darstellung! Vielen Dank also schon einmal vorweg!
    Eine Sache nur hat mir tatsächlich gefehlt: Es gibt auch in Deutschland viele Menschen in der Sexarbeit, die aufgrund ihres unsicheren / illegalisierten Aufenthaltstatusses Gefahr laufen, in gewaltvollen Kontexten in der Sexarbeit arbeiten zu müssen oder eben auch laut deutscher Gesetzgebung als Opfer von Menschenhandel gelten (würden). Das würden hier in Klammern, da eben die besagte Gesetzgebung unter Umständen mit Abschiebung droht, wenn die betroffene Person ein Verfahren anstrebt. Alles sehr vereinfacht hier aber dazu lohnt es sich tatsächlich nochmal mehr zu recherchieren.. denn ein bedingungsloses Grundeinkommen oder andere deutsche Gesetze würden in den Fällen dann eben nicht greifen. Und natürlich sind von der illegalisierung von Migration auch alle anderen Formen von Menschenhandel betroffen.
    solidarische Grüße!

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